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Ihr Erfolg ist unser Ziel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Zeichnungsbüro

Gegenstand:

Gegenstand des Gewerbes ist ein Zeichnungsbüro, für Konstruktionsarbeiten und Detaillierungsarbeiten in den Bereichen des Maschinenbau und Anlagenbau.

Die Tätigkeit beruht hauptsächlich auf das Erstellen von technischen Dokumenten, dazu gehören etwa technische Zeichnungen, Stücklisten,  usw. und das einpflegen dieser genannten Dokumente in das vorhandene Produktdatenmanagement / PDM System.

Nach Vorgaben des Kunden werden auch parametrische 3D-Modelle für das verwendete CAD System erstellt, ohne deren vorhanden sein meist auch keine technischen Dokumente erstellt werden können.

Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss:

Die Angebote der SOLID DESIGN sind immer ohne Gewähr und unverbindlich.
Für einen Auftrag vom Kunden ist immer ein schriftliches Angebot von SOLID DESIGN eine Voraussetzung für eine Auftragsannahme notwendig.
Durch die Zusendung eines Auftrag / Bestellung des Kunden als Reaktion auf ein Angebot von SOLID DESIGN stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung von SOLID DESIGN zu.

Fakturierung / Rechnungstellung:

Damit eine Rechnung umsatzsteuerlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, werden diese nach § 14 UStG ausgestellt.
Die Rechnungen enthalten immer den aktuellen Mehrwertsteuersatz.
Die Rechnungstellung erfolgt spätestens auf den darauf folgenden Monat.
Der Rechnung beigefügt sind unterschriebene Projektberichte der einzelnen Kalenderwochen des betroffenen Monats und die dazu gehören unterschriebenen Zeitnotizen mit der gesamten Stundenzahl.
Die Zahlungsbedingung der Rechnung lautet wie folgt „ Zahlbar innerhalb 14 Tage“.
Die aufgeführten Rechnungsbeträge sind nicht Skonto abzugsfähig.

Arbeitszeiten:

Die max. normale wöchentliche Arbeitszeit ist mit 40 Stunden festgelegt.
Die Startzeit, Endzeit und die Pausen unterliegen nicht der Beeinflussung durch den Kunden.
Diese Zeiten sollten aber mit der allgemeinen vorliegenden Regelung in der Firma des Kunden in Einklang stehen.

Zeiten protokollieren:


Es ist nicht gestattet die anwesende Arbeitszeit vor Ort beim Kunden mit dessen Zeiterfassung zu protokollieren oder diese zu benutzen.
Zeitnotizen :
Die Arbeitszeiten werden schriftlich auf eine SOLID DESIGN Vorlage notiert und aufgeführt. Die Vorlage dafür lautet Zeitnotizen und wird dem Kunden am Anfang des darauf folgenden Monats mit Datum und Unterschrift dem Kunden bei der Rechnungstellung zugestellt.
Die Zeitnotizen beinhalten folgende Information in Reihenfolge zu den geleisteten Arbeitszeiten, das Datum, die Startzeit, die Endzeit, die Pausen und die gesamten geleisteten Stunden des besagten Tages.
Die Zeitnotizen werden von dem Aussteller durch das aktuelle Datum und seiner Unterschrift bestätigt.
Projektberichte :
Die Arbeitszeiten werden nach Projekte und den dafür benötigten Zeitaufwand protokolliert  und auf einer SOLID DESIGN Vorlage dem Projektbericht aufgeführt.
Die Projektberichte beinhalten folgende Information in Reihenfolge, das Datum, den Tag, die Kalenderwoche, die Anzahl der benötigten Stunden, eine Auftragsnummer oder ähnliches und eine Bezeichnung des Projektes.
Der ausgefüllte Projektbericht ist wöchentlich beim Kunden einzureichen und von einer dafür berechtigten Person des Kunden abzeichnen zu lassen. Ist der Projektbericht vom Kunden abgezeichnet worden gilt dieser als anerkannt.
Die ausgewiesenen Projektstunden auf dem Projektbericht müssen in Summe mit den Arbeitszeiten auf den Zeitnotizen zwingend identisch sein.

Weisungsrecht:


Setzt das Zeichnungsbüro SOLID DESIGN einen Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung in den Räumlichkeiten des Bestellers ein, also vor Ort, so verbleibt das Weisungsrecht betreffend diesen Mitarbeiter ausschließlich bei dem Zeichnungsbüro SOLID DESIGN.

Dies gilt nicht für Sicherheitsanweisungen, technische oder sonstige fachliche Weisungen die im Hinblick auf die Auftragsbearbeitung erforderlich sind oder diese betreffen.

Haftung:

Eine Haftung für die Konstruktion selber wird ausgeschlossen da es sich nicht um Eigentum der SOLID DESIGN handelt. Die SOLID DESIGN nennt sich deshalb auch Zeichnungsbüro und beschränkt sich damit schon allein auf der Erstellung von technischen Dokumenten.
Grundsätzlich wir immer davon ausgegangen dass eine präventive Kontrolle durchgeführt wird um einen gegenseitigen finanziellen Schaden zu verhindern. Akzeptiert wird nur das „Vier-Augen-Prinzip“ .Das Vier-Augen-Prinzip ist eine präventive Kontrolle bei der bestimmte Arbeitsabläufe, Aufgaben, Entscheidungen, usw. nur durch mindestens zwei Personen durchgeführt wird.
Eine Sichtung und Prüfung der erstellten Unterlagen seitens der SOLID DESIGN  wird vom Kunden durch eine berechtigte Person grundsätzlich verlangt.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Für alle aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Zeichnungsbüro SOLID DESIGN und dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort ist der Ort 48465 Schüttorf. Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Zeichnungsbüro SOLID DESIGN, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, maßgeblich.

Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung:

Das Zeichnungsbüro SOLID DESIGN weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass es weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Abweichungen zu diesen AGB`s:

Abweichungen von den aufgeführten Formulierungen sind nur in schriftlicher Form zulässig.
Beide Parteien benötigen jedoch dazu einen unterschriebenen geänderten Vertrag, also muss eine 2-fache Ausführung existent sein